Jeder der weiß, dass er demnächst oder innerhalb der nächsten drei Jahre in eine private Krankenversicherung wechselt oder wechseln muss, kann eine Anwartschaft private Krankenverscherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.
Dieser Abschluss hat noch einen weiteren Vorteil, und zwar den, dass beim Abschluss dieser Anwartschaft eine Zusatzversicherung in Verbindung auf die Arztwahl bei einem Krankenhaus sowie die Entscheidung, ob man in einem Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte.
Diese Zusatzversicherungen bieten jedoch nicht alle Krankenversicherungen an.
Besitzt man eine Anwartschaft private Krankenversicherung und hat man innerhalb der vorgeschriebenen Zeit, die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss man beim Wechsel in die private Krankenversicherung keinen weiteren Gesundheitscheck über sich ergehen lassen.
Denn die monatlichen Beiträge der privaten Krankenversicherungen berechnen sich nach dem tatsächlichen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge nach der Höhe des jeweiligen Einkommens berechnet werden. Gerade dies finden viele Versicherungsnehmer ungerecht.
Denn es gibt viele Menschen die viele Jahre keine ernsthaften Krankheiten hatten und nicht beim Arzt waren. Diese Menschen müssen genau so viele Krankenkassenbeiträge zahlen, wie Personen, die permanent, wegen jedem Husten, beim Arzt sind.
Jeder der Aussicht darauf hat, in den nächsten Jahren die Versicherungsgruppe zu wechseln, sollte sich bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung nach „Anwartschaft private Krankenversicherung erkundigen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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