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Arbeitgeberanteil PKV Datum: 19.05.2012 16:23:19 Uhr
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Arbeitgeberanteil PKV


Der Arbeitgeberanteil PKV ist eigentlich das Gleiche, wie der Arbeitgeberanteil einer GKV. Der Versicherte ist nicht verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitgebers, von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Denn die Krankenkassenwahl ist immer noch einzig und allein Sache des Arbeitnehmers, bzw. des Versicherungsnehmers. Eines muss jedem Angestellten allerdings klar sein, der Arbeitgeberanteil PKV wird keinesfalls höher ausfallen, als der gleichwertige Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hier muss also der Versicherte, beziehungsweise der Angestellte den Überschussbetrag selber draufzahlen. Er genießt dafür aber immer noch den Privatpatientenstatus, und was das bedeutet, weiß heute in der Zeit der Zweiklassenmedizin jeder.

Sicher hat ein privat Versicherter kürzere Wartezeiten beim Doktor, und wie kürzlich erst wieder gezeigt wurde, Extraleistungen wie Schnittchen während der Wartezeit, Getränke nach Karte ebenfalls während der Wartezeit und, und, und. Von alle dem kann ein gesetzlich Krankenversicherter nur träumen. Sie müssen in überfüllten Wartezimmern hocken, und sich - wenn überhaupt – mit Wasser aus dem Wasserspender zufrieden geben.

Das sind so Aspekte, an denen man doch überlegt, nicht vielleicht doch noch privat krankenversichert zu bleiben, und den Mehrbetrag zum Arbeitgeberanteil PKV selber drauf zu bezahlen. Denn für viele Vorteile, lohnt es sich allemal, den monatlichen Beitrag mit ein paar Euros mehr selber zu tragen.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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