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Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung Datum: 19.05.2012 16:23:41 Uhr
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Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung


Obwohl man in die private Krankenversicherung nur selten wechseln kann, wenn man Arbeitnehmer ist, bestätigen doch auch hier Ausnahmen die Regel. Dabei denken viele Menschen noch heute, dass der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung gar nicht geregelt wäre.

Doch dem ist nicht so. Denn generell muss ein Arbeitgeber auch den Arbeitgeberanteil zur SV tragen, egal, ob diese nun privat oder gesetzlich abgeschlossen wird. Dieser Zuschuss muss laut Gesetz mindestens die Hälfte des Beitrags betragen, der auch für die gesetzliche Kasse bezahlt werden müsste.

Als Höchstgrenze wird jährlich ein bestimmter Betrag festgelegt, den der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung maximal betragen darf. Diesen Betrag ist der Arbeitgeber dann aber auch verpflichtet zu zahlen. Zusätzlich können auch noch Beiträge für die mit versicherten Familienmitglieder wie Kinder oder der Partner fällig werden.

Voraussetzung für die Zahlung ist allerdings, dass man seinem Arbeitgeber auch die neue Krankenversicherung mitteilt, damit dieser seinen Anteil zahlen kann. Viele private Krankenversicherungen gewähren auch eine Erstattung der Beiträge, wenn bestimmte Leistungen über das Jahr nicht in Anspruch genommen wurden.

Die Arbeitgeber sind dann der Meinung, dass auch sie einen Teil ihres Arbeitgeberanteils zurück verlangen könnten. Doch das Gesetz sieht eine solche Regelung nicht vor, sodass dem Arbeitgeber kein Erstattungsanspruch entsteht, auch wenn der Arbeitnehmer diesen erhält.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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