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Basistarif PKV Datum: 19.05.2012 16:24:55 Uhr
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Basistarif PKV


Der Basistarif PKV ist der Betrag, der grundsätzlich für eine private Krankenversicherung gezahlt werden muss. Hierbei ist der Versicherte allerdings nur krankenversichert. Zusatzleistungen der KV sind in dem Betrag noch nicht enthalten. Der Basistarif PKV ist in den Grundlagen der einzelnen Krankenversicherungen festgelegt. Hier ist der Versicherte nicht recht viel besser versichert als einer, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist.

Lange Zeit war im Gespräch, dass die Basistarife ab einem bestimmten Alter hoch gesetzt werden sollen. Das hätte bedeutet, die Leute, die ab 55 Jahren eine PKV abschließen wollen, müssten sich erst einem Gesundheitscheck unterziehen, ob sie nicht doch gesundheitlich so beeinträchtigt wäre, dass sie der Krankenversicherung zu viel Geld kosten würden. In diesen Fällen hätte die Versicherung den Basistarif weiter oben festgesetzt.

Neben dem Basistarif PKV gibt es noch den Zusatztarif. Hier hat der Versicherte die Wahl, welche Zusatzleistungen er beantragen will. Eine mögliche Zusatzleistung wäre der Zahnersatz oder auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld. Dies sind alles Leistungen die im Basistarif PKV nicht mit eingeschlossen sind.

Auch die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder ein Einbettzimmer würden zu den Zusatzleistungen gehören. Jedoch wird es wohl kaum vorkommen, dass ein Privatpatient in einem Zimmer liegt, das mehr als zwei Betten hat. Also ohne Zusatztarif bedeutet das, es könnte schlimmstenfalls ein Zweibettzimmer werden.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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