Nun, als Basistarif private Krankenversicherung bezeichnet man den Beitrag, den ein Versicherter zur privaten Krankenversicherung zahlen muss, um bei der PKV privat voll versichert zu sein. Der Basistarif private Krankenversicherung ist der Grundtarif, der für die herkömmlichen Leistungen der privaten Krankenversicherung berechnet wird.
So zu sagen der Regelsatz für die private Krankenversicherung. Hier hat der Versicherte zusätzlich noch die Möglichkeit, eine oder wahlweise mehrere Zusatzversicherungen abzuschließen. Die fälligen Beiträge für diese Zusatzversicherungen werden auf den Basistarif aufgerechnet.
Somit ergibt sich der Beitrag, den der Versicherte für seinen gewünschten Rundumschutz bei der privaten Krankenversicherung bezahlen muss. Dieser komplette Beitrag beinhaltet dann die üblichen privaten Kassenleistungen sowie eben noch die gewünschten Zusatzversicherungen wie Zahnersatz oder auch Tagesgeldversicherungen und, und, und.
Noch einmal zusammengefasst, der Basistarif private Krankenversicherung ist der Beitrag, den der Versicherte jeden Monat als so genannten Grundbeitrag für die private Krankenversicherung zu bezahlen hat. Dann ist er privat kranken versichert. Um nun noch zusätzliche Leistungen genießen zu können, muss der privat versicherte Mensch nun noch diverse Zusatzversicherungen abschließen.
Dann hat der privat kranken Versicherte den für ihn abgestimmten vollkommenen Krankenversicherungsschutz, mit allen von ihm gewünschten Leistungen. Der Basistarif bezeichnet also nichts anderes als den Beitrag, den ein gesetzlich versicherter Mensch auch zu bezahlen hat. Nur dass eben der privat Versicherte zusätzlich noch Extra-Leistungen dazubuchen kann.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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