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Beitragsentwicklung PKV Datum: 19.05.2012 16:28:41 Uhr
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Beitragsentwicklung PKV


Sobald man einen Versicherungsvertrag bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, bleibt die Beitragsentwicklung PKV konstant. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge nach der Höhe des jeweiligen Lohnes oder Gehalts des Arbeitnehmers. Sobald der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung erhält, zahlt er auch höhere monatliche Krankenversicherungsbeiträge.

Sofern ein Selbstständiger mehr Gehalt erhält, bleibt die Beitragsentwicklung PKV wie bereits erwähnt gleich und erhöht sich nicht. Eine eventuelle Erhöhung kann dann eintreten, wenn der Selbstständige eine Zusatzversicherung zu seiner privaten Krankenversicherung abschließt. Eine Zusatzversicherung könnte beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder auch eine Zusatzversicherung für Brille oder Kontaktlinsen.

Gerade für Personen, die regelmäßig Veränderungen in ihrer Brillenstärke haben, profitieren von dieser Zusatzversicherung. Weiterhin können sie beim Vertragsabschluss selbst festlegen, wie hoch der Beitrag der Zusatzversicherung sein soll. Danach berechnet sich auch der Zuschuss zu den jeweiligen jährlichen Leistungen der Versicherung. Bei Zahnzusatzversicherung ist es üblich, dass die Versicherung jährlich einen bestimmten Betrag bezahlt.

Nimmt man die Versicherung im ersten oder im weiteren Jahr nicht in Anspruch, kann dieser Betrag quasi aufgespart werden und sodann später voll in Anspruch genommen werden. Denn gerade bei Zahnbehandlungen sind die Zahnarztkosten sehr hoch. Viele Menschen können sich oft die Zahnarztbehandlung nicht leisten und sind sodann glücklich eine Zahnzusatzversicherung zu besitzen.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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