Um in eine private Krankenversicherung eintreten zu können, muss eine bestimmte Bemessungsgrenze PKV eingehalten werden.
Diese ist jedoch nur bei Angestellten relevant. Denn diese müssen einen bestimmten Jahresbruttolohn verdienen und diesen bereits seit drei Jahren.
Ebenso muss dieser Lohn selbstverständlich der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Gerade hier wird in der Gesellschaft ein sehr großer Unterschied zwischen Viel- und Wenigverdiener gemacht. Gerade in Arztpraxen werden die Patienten oft als erstes gefragt, ob sie privat oder gesetzlich kranken versichert sind.
Viele gesetzlich kranken versicherte Personen fühlen sich bereits bei dieser Frage als etwas schlechterem, denn meist hört man von der jeweiligen Arzthelferin, dass entweder gar kein Termin in der nächsten Zeit frei ist oder eine weitere Patientenaufnahme nicht möglich ist.
Beispielsweise kann man es gerade in Berlin oft erleben, dass Ärzte in „guten Gegenden der Hauptstadt“ Arztpraxen haben, bei denen nur Patienten mit einer privaten Krankenversicherung aufgenommen werden und bei Anrufern mit einer gesetzlichen Krankenversicherung diese sogleich in die Praxis der „sozialschwachen Gegend“ verwiesen werden.
Jedoch sollte sich jeder klar machen, dass er nicht nur wegen irgendeiner Bemessungsgrenze PKV ein schlechter Mensch ist oder so behandelt werden kann. Dies sollte dem jeweiligen Arzt oder der Arzthelferin schnell klar gemacht werden.
Es gibt nunmehr die Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und somit auch die Unterschiedlichen Aufnahmebedingungen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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