Die Bemessungsgrenze private Krankenversicherung ist die Grenze, bis zu der ein Angestellter gesetzlich versichert sein muss. Darunter hat er nicht die Chance, sich privat zu versichern. Die derzeitige Summe der Bemessungsgrenze private Krankenversicherung liegt bei einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 48.150 Euro.
Wer darüber kommt, kann sich privat krankenversichern, muss aber nicht. Also die gesetzliche Krankenversicherung ist tatsächlich für alle da. Während die private Krankenversicherung wirklich entweder eine Selbständigkeit, den Beamtenstatus, den Beruf des Landwirten oder das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze fordert, um jemanden privat kranken zu versichern.
Selbstverständlich darf aber jeder gesetzlich Versicherte private Zusatzversicherungen abschließen, wie eine Auslandskrankenversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung. Er kann auch Tagesgeldversicherungen abschließen. Nur die eigentliche Krankenversicherung läuft über eine gesetzliche Krankenkasse, so lange die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird.
Des Weiteren ist bei Erreichen der Bemessungsgrenze für alle gesetzlich versicherten Personen der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung festgesetzt. Ab da steigt der Satz nicht mehr. Diese Grenze beträgt derzeit monatlich brutto 3.600 Euro.
Egal, ob sich eine Person gesetzlich oder privat versichert, es ist zumindest klar, dass jede Versicherung ihre Vor und Nachteile mit sich bringt aber das ist wohl überall so. Alleine schon die typische Zweiklassenmedizin macht die Vorteile der privaten Krankenversicherung eindeutig. Während hingegen der Versicherungsbeitrag für eine fünfköpfige Familie klar den Vorteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung trägt.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
Weitere Informationslinks:
|