Wer sich in der privaten Krankenversicherung versichern will, der muss die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung erreichen. Diese wird jährlich angepasst und unterscheidet sich auch heute noch zwischen Ost und West. Die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung ist dabei nicht zu verwechseln mit der Einkommensgrenze für die Rentenversicherung.
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Dieses Einkommen muss man zudem mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten haben. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenversicherung nicht verlassen. Diese Einkommensgrenze gilt dabei nur für Arbeitnehmer.
Selbstständige und Freiberufler können sich dagegen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Allerdings müssen sie bei ihrem Austritt aus der gesetzlichen Kasse nachweisen, dass sie künftig privat versichert sind. Andernfalls werden sie nicht aus der gesetzlichen Kasse entlassen, denn in Deutschland besteht die Pflicht krankenversichert zu sein.
Hat man die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung erreicht und möchte in eine Private Krankenversicherung wechseln, so muss man dies dem Arbeitgeber mitteilen, da er künftig den Arbeitgeberanteil an die neue Kasse überweisen muss.
Denn auch in der privaten Krankenversicherung muss der Arbeitgeber seinen Anteil zu den Kosten bezahlen und kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Ebenfalls bleibt die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bestehen. Der Versicherte kann sich nur zusätzlich mit dem Krankentagegeld besser absichern.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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