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Elterngeld Private Krankenversicherung Datum: 19.05.2012 16:35:21 Uhr
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Elterngeld private Krankenversicherung


Das Elterngeld hat am 01.01.2007 das ehemalige Erziehungsgeld abgelöst. Somit erhalten alle Eltern deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren wurden das Elterngeld.

Das Elterngeld kann nicht nur die Mutter des Kindes beantragen, sondern auch der Vater. Ebenfalls ist es nunmehr möglich, dass die Mutter zwölf Monate mit dem Kind zu Hause bleibt und das Elterngeld erhält und der Vater weitere zwei Monate. So ist es beispielsweise möglich, dass der Vater die ersten zwei Monate bei Geburt des Kindes zu Hause bleibt und die Frau in den ersten Wochen unterstützen kann.

In der Zeit des Elterngeldes müssen gesetzlich kranken versicherte Personen keine Krankenkassenbeiträge bezahlen, sie sind davon befreit.

Anders ist es jedoch bei Elterngeld private Krankenversicherung. Hier müssen die Mütter und/oder Väter ihre monatlichen Krankenkassenbeiträge weiterhin zahlen.

Auch dieser Punkte sollte bei der Wahl – ob gesetzliche oder private Krankenversicherungen – berücksichtigt werden.

Um hier keinen Fehler zu machen, sollte sich jeder in den zahlreichen Suchmaschinen des Internets nach „Elterngeld private Krankenversicherung“ erkundigen. Hier erhält man neben der Auswahl an verschiedenen privaten Krankenversicherungen auch noch zahlreiche Erklärungen zu dem Elterngeld selbst und auch zu „Elterngeld private Krankenversicherung“.

Ist man sich nach dieser Recherche noch immer nicht sicher, welche der beiden Varianten gewählt werden soll, kann und sollte zu einem Versicherungsmakler Kontakt aufgenommen werden.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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