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Freiwillige Krankenversicherung Datum: 19.05.2012 16:35:49 Uhr
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Freiwillige Krankenversicherung


Eine freiwillige Krankenversicherung dient dazu, jeden Menschen die Wahl zu lassen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung, bei einem Unfall oder einer Krankheit, versichern zu lassen.
Es gibt verschiedene Personengruppen die in eine freiwillige Krankenversicherung wechseln können. Zum Beispiel Personen, bei denen die Versicherungspflicht endete, Kinder, die in keiner Familienversicherung aufgrund von Nichterfüllung bestimmter Voraussetzungen versichert sind oder auch Studenten, die das 30. Lebensjahr erreicht haben.

Der Beitritt in eine freiwillige Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten schriftlich der entsprechenden Krankenversicherung angezeigt werden. Die freiwillige Krankenversicherung beginnt einen Tag nach Ablauf – bei Kindern – der Familienversicherung oder bei andern Personen einen Tag nach Ablauf der Pflichtversicherung.

Die freiwillige Krankenversicherung endet entweder mit einer schriftlichen Kündigung, mit dem Abschluss einer neuen Pflicht-Krankenversicherung oder aber auch mit Tod des Versicherungsnehmers.

Eine freiwillige Krankenversicherung kann wirklich nur gekündigt werden, wenn der Krankenversicherung ein Nachweis der nachfolgenden Pflichtversicherung vorgelegt wird.
Nicht jeder kann sich freiwillig kranken versichern, hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Über diese Problematik sollte in jedem Fall mit einem Versicherungsmakler gesprochen werden, dieser kann den Werdegang einer freiwilligen Krankenversicherung genau erklären und ggf. skizzieren.

Ebenso kann der Makler die nötigen Schreiben aufsetzen, um die freiwillige Krankenversicherung abzuschließen und die vorherige Versicherung zu kündigen.

Hier können Sie schnell & unverbindlich Ihr Angebot selbst erstellen.

*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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