Die Gesundheitsreform private Krankenversicherung ist vollzogen. Dabei gab es viele Besserungen, aber auch viele Verschlechterungen für die PKV selbst. Als gut zu bezeichnen, ist die Tatsache, dass die Gesundheitsreform in der gesetzlichen Kasse besonders gewütet hat. Dadurch sind neue Märkte im Bereich der Zusatzversicherungen in der PKV entstanden.
Ein weiterer Punkt, der bei der Gesundheitsreform private Krankenversicherung beschlossen wurde, ist der, dass nun ein Basistarif angeboten werden muss. In diesem dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden und auch eine Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erlaubt. Aufgenommen werden müssen also alle Personen, auch wenn sie krank sind.
Das einstige Privileg der privaten Krankenversicherung, nur gesunde Menschen zu versichern und dadurch die Kosten gering zu halten, ist mit diesem Beschluss Geschichte. Auch Versicherte, die aus irgendwelchen Gründen aus der Versicherung geflogen sind, können nun den Basistarif wählen. Die PKV ist verpflichtet, auch diese Personen aufzunehmen.
Wenn dieser Basistarif Anfang nächsten Jahres zum Tragen kommt, so hat jeder Versicherte das Recht, auf diesen umzusteigen. Auch ein Wechsel der Gesellschaft ist dabei möglich. Bei diesem können sogar die bisher aufgebauten Altersrückstellungen mit genommen werden. Das Ganze gilt allerdings nur während der festgelegten Übergangsphase, die maximal ein halbes Jahr betragen wird. Hier ist also Schnelligkeit beim Tarif- bzw. Gesellschaftswechsel angesagt.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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