Immer wieder müssten sich die Gerichte mit dem Thema Abzüge Kindergeld private Krankenversicherung beschäftigen. Immer wieder wird sich mit dem Problem beschäftigt, dass ein Student einen Nebenjob hat und seine private Krankenversicherung selbst zahlt.
Aufgrund dieser Zahlung vermindert sich das Einkommen der Studentin oder des Students erheblich. So dass der- oder diejenige einen Antrag auf Kindergeld stellen können.
Um sich jedoch richtig bezüglich Kindergeld private Krankenversicherung richtig zu erkundigen, sollte sich jeder selbst noch einmal im Internet richtig erkundigen.
Denn immer wieder gibt es neue Urteile, in denen andere wiederaufgehoben wurden oder sich der Sachverhalt anders darstellt. Ebenso kann auch die Kindergeldkasse sowie die Privaten Krankenversicherungen Auskünfte hierüber geben.
Bei jeder Krankenversicherung kann man im Kundencenter anrufen und sich hierzu entweder telefonisch beraten zu lassen, einen Besprechungstermin geben lassen oder einfach nur Informationsprospekte zu schicken lassen. Ebenso ist auch die Konsultation eines Versicherungsmaklers unter Umständen hilfreich.
Merkt man jedoch, dass man eventuell einer dieser Ausnahmefälle ist und von der Familienkasse das Kindergeld unberechtigter Weise gestrichen wurde, sollte in jedem Fall einem Rechtsanwalt der Sachverhalt vorgelegt werden. Dieser kann nach einer kurzen Durchsicht aller Unterlagen schnell sagen, ob entweder Aussicht auf Erfolg besteht, oder ob das Kindergeld zur Recht gekürzt wurde.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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