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Kündigung PKV Datum: 19.05.2012 16:55:04 Uhr
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Kündigung PKV


Immer wieder kommt es auch vor, dass die Versicherten ihren Vertrag bei der PKV kündigen wollen. Ein häufiger Grund ist der niedrigere Beitrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nur als ordentliche Kündigung möglich. In der Regel sind die Verträge so gestaltet, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.

Aber auch Jahresverträge oder Mehr-Jahresverträge werden häufig abgeschlossen. Hier ist die Kündigung nur zum Ende der Laufzeit bzw. zum Ende des Kalender- bzw. Versicherungsjahres möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn sich der Beitrag erhöht hat. In diesen Fällen kann man sofort zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung die Kündigung PKV durchführen.

Ebenfalls ist die Kündigung möglich, wenn man aufgrund der Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, z. B. nach einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt. Dies gilt ebenfalls für die eintretende Arbeitslosigkeit. Allerdings ist die Kündigung PKV in diesen Fällen auch nur bis zu einem bestimmten Alter möglich.

Danach besteht auch dann keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn man wieder in Lohn und Brot steht. Dadurch will der Gesetzgeber verhindern, dass die gesetzlichen Kassen von den Betroffenen im Alter ausgenommen werden, obwohl sie in jungen Jahren nicht eingezahlt haben, sondern lieber günstigere Beiträge wollten. Vor der Kündigung PKV sollte man sich auch darüber informieren, ob man seine gebildeten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen kann.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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