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Kündigung Private Krankenversicherung Datum: 19.05.2012 16:55:32 Uhr
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Kündigung private Krankenversicherung


Wie funktioniert eine Kündigung private Krankenversicherung? Nun, eigentlich ist in jedem Versicherungsvertrag festgelegt, wie die Kündigung private Krankenversicherung vonstatten gehen soll. Denn nicht selten ist eine genaue Kündigungsfrist vorgeschrieben. Wenn jedoch ein Versicherungsnehmer durch einen Wechsel von der Selbständigkeit wieder in ein Arbeitsverhältnis kommt, dann wird die private Krankenversicherung sofort gekündigt. Denn dann ist der Arbeiter meistens wieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Die wenigsten wissen, dass der Arbeitgeber seit der neuen Gesetzeslage auch zur privaten Krankenversicherung den gleichen Teil zahlen muss, wie normalerweise üblich für die gesetzliche Krankenversicherung. Darum ist es jetzt auch bedeutend schwieriger geworden, von einer privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche zurückzukommen. Dies geht eigentlich nur noch, wenn Arbeitslosigkeit eintritt und man nur noch über das Arbeitsamt versichert ist, oder wenn härtere Sozialfälle wie Hartz-IV oder Sozialhilfe für den Lebensunterhalt aufkommen.

Ansonsten kann man die private Krankenversicherung nur noch kündigen, wenn man innerhalb der privaten Krankenversicherungen wechseln will. Und da eben nur unter Einhalten der Kündigungsfrist. Diese Frist ist in jedem Versicherungsvertrag geregelt. Bei einem Wechsel gehört es zwar meist zu den Leistungen der neuen PKV diese Kündigung der alten Versicherung zu übernehmen, aber noch längst nicht alle Krankenversicherungen bieten diesen Service an, und da ist es von Vorteil, wenn man sich mit dem eigenen Vertrag ein bisschen auskennt.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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