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Ombudsmann Private Krankenversicherung Datum: 19.05.2012 16:56:23 Uhr
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Ombudsmann private Krankenversicherung


Der Ombudsmann private Krankenversicherung wird vom Vorstand der privaten Krankenversicherung bestimmt. Ob der Ombudsmann eine Frau oder ein Mann ist gleich. Der allgemeine Sitz vom Ombudsmann private Krankenversicherung ist in Berlin. Der Ombudsmann private Krankenversicherung regelt Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und der privaten Krankenversicherung.

Der Ombudsmann wird also als Schlichter gerufen, er soll zwischen beiden Parteien vermitteln und vor allem gerecht und nicht parteiisch entscheiden. Im juristischen wird diese Person der „Mediator“ genannt. Denn es soll versucht werden einen so genannten außergerichtlichen Vergleich zwischen beiden Parteien zu erreichen.

Der Vergleich soll beinhalten, dass beide Parteien bis zu einem bestimmten Punkt nachgeben und sich trotzdem zufrieden einigen. Der Ombudsmann private Krankenversicherung soll jedoch nicht nur zwischen Versicherungsnehmer und private Krankenversicherung vermitteln sondern gegebenenfalls auch zwischen Versicherungsberater und Kunden. Denn immer wieder kann es vorkommen, dass sich ein Kunde von seinem Versicherungsberater schlecht beraten fühlt und unter bestimmten Gesichtspunkten, auf die der Berater angeblich nicht hingewiesen hat, den jeweiligen Versicherungsvertrag nie unterschrieben hätte.

Denn es ist nicht immer einfach, für einen Versicherungsnehmer aus einem Versicherungsvertrag herauszukommen, denn meist haben alle Verträge eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit, die erst drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden kann. Der Ombudsmann private Krankenversicherung soll dahingehend vermitteln, dass der Versicherungsnehmer nicht bis zum äußersten geht und den Berater verklagt.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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