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PKV Grenze Datum: 19.05.2012 17:04:33 Uhr
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PKV Grenze


Um in sich als Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen zu können, muss eine so genannte PKV Grenze eingehalten werden. Bei Selbstständigen, Künstler oder freie Mitarbeiter müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Denn sie haben keine Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Jedoch haben alle gesetzlich versicherten Kunden die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterhin können beispielsweise auch Personen ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr in eine private Krankenversicherung wechseln, egal ob sie die PKV Grenze eingehalten haben oder nicht. Jeder PKV-Versicherter sollte vor der Versicherungswahl genau darüber nachdenken, ob die gewählte Versicherung wirklich richtig ist. Denn sobald man in eine private Krankenversicherung eingetreten ist, sollte man diese beibehalten.

Denn die monatlichen Beiträge berechnen sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers und dem tatsächlichen Gesundheitszustand. Je nach Versicherung kann es vorkommen, dass die Versicherung vor Vertragsabschluss einen richtigen Gesundheitscheck beim potentiellen Neukunden durchführen lässt, um wirklich sicher zu gehen, dass dieser keine Vorerkrankungen hat.

Denn bei jedem Versicherungsvertrag muss genau angegeben werden, welche Vorerkrankungen vorlagen und eventuell noch vorliegen. Es gibt also immer verschiedene Voraussetzungen, gerade eine PKV Grenze, die bei dem Wechseln der Krankenkasse eingehalten werden müssen.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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