In einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder als familienversicherte Mitglieder komplett kostenfrei beim Versicherungsnehmer mit versichert. Das bedeutet, weder der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers, noch die Eltern müssen für die Krankenversicherung der Kinder einen Euro bezahlen.
Wenn die Eltern des Kindes allerdings privat versichert sind, gilt auch die PKV Kinder. Hier – in der PKV Kinder – wird das Kind oder die Kinder ebenfalls privat versichert. Auch hier muss in der Regel ein Versicherungsbeitrag monatlich in Höhe von ca. 130 Euro gezahlt werden pro Kind.
Bei mehreren Kindern kann also eine private Krankenversicherung für die ganze Familie schon sehr teuer werden. Ein Kind kann aber auch auf Antrag der Eltern ganz alleine bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied sein. Egal, ob die beiden Elternteile nun gesetzlich oder privat versichert sind.
In der Regel gilt zwar schon, dass die Kinder immer mit den Eltern versichert sind, aber bei ca. zehn Versicherungsgesellschaften weltweit ist es schließlich durchaus möglich, das Kind alleine in der privaten Kranken Versicherung versichern zu lassen. Das machen aber doch momentan noch die wenigsten Eltern.
Denn warum soll für das Kind ein monatlicher Beitrag von 130 Euro bezahlt werden, wenn es doch bei der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos bei dem versicherten Elternteil mit versichert werden kann.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
Weitere Informationslinks:
|