Gerade in Warteräumen von Arztpraxen merkt man immer wieder die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich kranken versicherten Patienten und privat versicherten Patienten. Die Patienten einer privaten Krankenversicherung müssten meistens nur halb so lange im Warteraum auf ihre Behandlung warten wie die gesetzlich kranken versicherten Patienten. Immer öfter bekommt man diesen Unmut in den Warteräumen zu spüren. Die Menschen lassen sich nicht mehr alles gefallen, jedoch kann in diesem Moment nicht viel geändert werden, man kann dem behandelnden Arzt oder der Arzthelferin seine Meinung sagen und sich beim nächsten Mal einen anderen Arzt suchen.
Dies ist jedoch nicht immer einfach, denn gerade bei Fachärzten ist die Auswahl in kleineren Städten nicht immer groß. Die zweite Variante um gegen die Bevorzugung privat kranken versicherten Personen entgegen zu wirken ist diese, sich selbst privat kranken zu versichern. Für die Aufnahme müssen in eine PKV Krankenversicherung - Voraussetzung erfüllt werden.
Um hier näher über PKV Krankenversicherung – Voraussetzung informiert zu werden, kann man sich entweder mit einem Versicherungsberater in Verbindung setzen und einen Besprechungstermin vereinbaren oder selbst im Internet Recherchen nach PKV Krankenversicherung Voraussetzung durchführen. Es können nur Selbstständige, Künstler, Musiker oder Vielverdiener mit einem bestimmten Bruttojahresgehalt in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Jahresgehalt muss jeweils in drei aufeinander folgende Jahre verdient worden sein.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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