Immer wieder kommt es auch zu Streitereien zwischen den Versicherten und der Privaten Krankenversicherung. Meist sind diese durch eine verweigerte Kostenübernahme und dergleichen bedingt. Damit es nun nicht zum endgültigen Bruch kommt, und natürlich auch keine Gerichtsverhandlung nötig wird, gibt es den PKV Ombudsmann.
Dieser sorgt dafür, dass Streitigkeiten geschlichtet werden und er versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. An den PKV Ombudsmann kann sich dabei jeder Versicherte wenden, wenn ihm irgendeine Vorgehensweise seiner Versicherung nicht zusagt. Dabei muss man dem PKV Ombudsmann den jeweiligen Fall genau schildern, damit dieser sich ein Bild machen kann.
Mit Sicherheit wird er dann auch von Seiten der Versicherung weitere Unterlagen anfordern und diese begutachten, bevor er eine Entscheidung darüber trifft, wie in diesem Fall nun weiter zu verfahren ist. Grundsätzlich versucht aber der PKV Ombudsmann zwischen den Parteien zu schlichten.
Er wird sich in den meisten Fällen deshalb auch nicht auf eine bestimmte Seite stellen, sondern vielmehr die Fakten auf den Tisch legen und ein Angebot unterbreiten, welches in der Regel auch für beide Seiten annehmbar sein dürfte. Insofern kann der PKV Ombudsmann durchaus helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und zu schlichten, bevor man die ohnehin schon völlig überlasteten Gerichte damit betrauen muss und dann oft Monate auf einen Verhandlungstermin wartet.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
Weitere Informationslinks:
|