Ein Grundsatz gilt: Alle Studenten sind versicherungspflichtig ab dem ersten Semester, wenn der Student das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er selbstverständlich noch mit den Eltern familienversichert sein. Entschließt er sich allerdings sich privat zu versichern, hat er die Wahl zwischen PKV Student oder GKV Student.
PKV Student bedeutet, dass der Studierende privat Krankenversichert ist. GKV Student bedeutet demzufolge, dass der Schüler gesetzlich krankenversichert ist. Wie und wofür sich ein Student entscheidet, bleibt ihm selber überlassen. Er hat jedoch die Möglichkeit, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr als Studierender bei den Eltern familienversichert zu sein.
Und das ist ein Vorteil, den die meisten Studenten ausnützen, denn wer kann sich während dem Studium schon eine teuere private Krankenversicherung leisten? Diese kommt aber noch früh genug, spätestens, wenn die Studenten dann das Diplom in der Hand halten, und als Selbständige durchs Berufsleben gehen.
Dann können sie es sich durchaus leisten, sich privat zu versichern. Nicht selten verdient ein fertiger Arzt oder Rechtsanwalt so viel Geld, dass er sich sogar noch zusätzlichen Versicherungsschutz durch diverse Zusatzversicherungen holt.
Diese Zusatzversicherungen sind dann meistens Zahnersatzversicherung und, und, und. Doch bis dahin liegt noch ein weiter Weg, der leider mit nicht so viel Geld gepflastert ist. Darum müssen auch die Studenten noch auf andere Versicherungsmöglichkeiten zurückgreifen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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