Der Verband der privaten Krankenkassen – PKV Verband – ist ein eingetragener Verein, der 47 ordentliche Mitglieder und ein außerordentliches Mitglied hat. Des Weiteren gehören zum PKV Verband die Krankenversorgung der Bahnbeamten sowie die Postbeamtenkrankenkasse.
Die Aufgaben des PKV Verband decken nahezu den gesamten Krankenvollversicherungsmarkt sowie den Zusatzversicherungsmarkt in der Bundesrepublik ab.
Das Hauptaugenmerk des PKV Verband richtet sich komplett auf die allgemeinen Belangen der privaten Krankenversicherungen und vertritt deren Interessen.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereit des Krankenversicherungsverbandes ist der, dass er die privaten Krankenversicherungen in allen parlamentarischen Anhörungen vertritt und daran teilnimmt, sowie die Position der privaten Krankenversicherungen in die nationale europäische Gesetzgebung einbringt.
Selbstverständlich steht der PKV Verband den einzelnen Mitglieder-Krankenkassen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Festlegung neuer Tarife geht. Auch erfüllt er den beratenden Part bei allen Grundsatzfragen seiner Mitgliedsunternehmen.
Im Grunde ist der PKV Verband so anzusehen, wie die Gewerkschaft für Angestellte und Arbeiter. Er vertritt die Meinung und die Interessen der gesamten Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie bei der Gesetzgebung und politischen Sitzungen.
Der PKV Verband wird genau so, wie jeder andere ordentliche Verein durch eine Satzung geregelt und von eigenen Mitgliedern in der Vorstandschaft geleitet. Hier haben die Vorsitzenden der einzelnen privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, einen oder beziehungsweise ein ganzes Gremium an Vorstandschaft in geheimen Wahlen festzulegen und zu bestimmen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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