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Privat versichert Datum: 19.05.2012 17:28:18 Uhr
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Privat versichert


Privat versichert sind alle Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen ein drittes Jahr in Folge mehr als 47.000,00 Euro beträgt. Das dieses Einkommen mindestens drei Jahre in Folge bestehen muss, liegt darin, dass der Gesetzgeber vermeiden wollte, das Personen die erst wenige Monate ein solch hohes Gehalt haben sofort in eine private Krankenversicherung wechseln.

Dies würde, sofern das Gehalt wieder sinkt, ein unnötiges hin- und herwechseln der Krankenversicherungen mit sich ziehen. Privat versichert sind neben dieser Gruppe von Arbeitnehmern, auch Selbstständige, Künstler und Freiberufler. Jedoch spielt es bei ihnen keine Rolle wie hoch ihr Einkommen ist. Die dritte Gruppe an Personen, die privat versichert sind, sind Beamte, Richter sowie Abgeordnete des Land- und Bundestages.

Gerade Selbstständige oder Künstler sollten daran denken, dass sie eine eventuelle Zusatzversicherung bei Krankheitsfall oder anderen Verdienstausfall abschließen sollten. Denn sobald sie krank sind und nicht arbeiten können, bekommen sie auch kein Gehalt.
Hier ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung fast nicht umgänglich.

Die Höhe der so genannten Krankentagegeldzahlung kann bei Versicherungsabschluss vereinbart werden, ebenso kann vereinbart werden, ab wann die Zahlung einsetzen soll. Somit kann die Zahlung beispielsweise auch erst zwei Wochen nach Eintreten des Krankheitsfalles erfolgen.
Hier sollte jeder, je nach privaten Ersparnissen und Einkommen des eventuellen Partners, selbst entscheiden, in wie weit der Abschluss dieser Versicherung notwendig ist.

Hier können Sie schnell & unverbindlich Ihr Angebot selbst erstellen.

*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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