Jeder, der selbständig ist, hat die Möglichkeit, neben einer privaten Vollersicherung auch freiwillig an die gesetzliche Krankenkasse zu bezahlen. Dies wäre dann so zu sagen eine private gesetzliche Krankeinversicherung.
Diese private gesetzliche Krankenversicherung ist nichts anderes, als wenn die versicherte Person eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat. Nur hat die private gesetzliche Krankenversicherung einen Vorteil. Sie ist um ein Vielfaches billiger. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind nämlich gerade bei Familien äußerst vorteilhaft.
Denn bei den gesetzlichen Versicherungen gilt der Ehepartner, der kein eigenes Einkommen hat, als mit versichert, und die Kinder werden sowieso beitragsfrei mit versichert. Im Gegensatz bei einer privaten Versicherung. Da muss für den Versicherungsnehmer genau so wie für den Ehepartner und alle Kinder extra ein pauschaler Beitrag gezahlt werden.
Bei dem Ehepartner ist es hier ganz egal, ob er nun ein eigenes Einkommen hat oder nicht. Und so kann sich der Beitrag für eine private Vollversicherung schnell auf mehrere hundert Euro belaufen. Denn, wenn der Versicherungsnehmer eine private Krankenversicherung mit einem Beitrag von 200 Euro im Monat hat, kostet der Ehepartner ungefähr das Gleiche.
Die Kinder werden meist pauschal berechnet. Nicht selten handelt es sich bei den Kindern um Beiträge von jeweils 60 Euro. Sollte also nun eine Familie mit drei Kindern eine private Krankenversicherung abschließen, sind hier schnell 560 – 700 Euro beisammen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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