Startseite
Private Krankenversicherung ab Datum: 19.05.2012 17:34:04 Uhr
Kostenlose Beratung




Private Krankenversicherung ab


Viele Menschen, die sich mit dem Thema private Krankenversicherung schon einmal auseinandergesetzt haben, machten sich auch Gedanken darüber, ob die private Krankenversicherung ab dem ersten Tag schon leistungspflichtig ist.

Das ist tatsächlich so. Es muss die private Krankenversicherung ab dem ersten Versicherungstag Regelleistungen bezahlen. Solche Regelleistungen sind die ganz üblichen Arzt- und Arzneimittelkosten, sowie ein gewöhnlicher Zahnarzttermin oder ähnliches. Jedoch ist unbedingt Vorsicht geboten bei Zusatzleistungen zur privaten Krankenversicherung.

Denn die meisten Versicherungen bieten Zuatzleistungen erst ab einer bestimmten Versicherungsdauer an. Nicht selten – wie gerade beim Zahnersatz – ist so eine Leistung in vollem Umfang erst ab einem bestimmten Zeitraum, bei Zahnersatz meist zwölf Monate, für die Versicherung zu bezahlen. Zwar staffeln die privaten Krankenversicherungen solche Beiträge, aber das wissen nur die wenigsten Versicherten.

So ist gerade bei der Zahnzusatzversicherung die private Krankenversicherung ab dem ersten Tag zu üblichen Zahnarztbehandlungskosten verpflichtet, diese zu erstatten. Diese Kosten umfassen meist nicht mehr oder weniger als die der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Leistungssatz staffelt sich bei vielen privaten Krankenversicherungen ab dem dritten Monat.

Dann ist der Leistungsbetrag schon nicht mehr nur bei Regelleistungen, sondern dann kommen schon zusätzliche Leistungen dazu. Das volle Leistungsspektrum ist meist erst erschöpft, wenn der Versicherte ein Jahr Mitglied der Krankenkasse ist.

Hier können Sie schnell & unverbindlich Ihr Angebot selbst erstellen.

*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

Weitere Informationslinks: