Ist ein Arbeitnehmer in einer Privaten Krankenversicherung versichert und wird dann Arbeitslos, kann es sein, dass er nicht weiß, ob er nun in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss oder wie er sonst die monatlichen Beiträge bezahlen soll. Um dies herauszufinden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder versucht er es mit der Hilfe des Internets und gibt einfach in einer der vielen Suchmaschinen die Keywörter: „Private Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit“ ein. Hier erhält er nun viele verschiedene Ergebnisse und Homepagen angezeigt, auf denen er sich erkundigen kann.
Ist jemand jedoch nicht mit dem Internet vertraut, kann und muss er sogar einen Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit vereinbaren, um alles Weitere zu Regeln. Gerade dort erhält er vorab schon Mal Informationsbroschüren, die sich genau mit dem Thema „Private Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit“ beschäftigen.
Bei dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit erfährt er dann, dass er die Krankenversicherung zwar nicht wechseln muss, jedoch den jeweiligen Tarif in der Krankenversicherung.
Dies bedeutet genau, dass er zwar noch bei der Privaten Krankenversicherung versichert ist, jedoch nur noch die Leistungen erhält, die er in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würde. Im Gegenzug zahlt die Agentur für Arbeit die monatlichen Krankenkassenbeiträge.
Somit gibt es auch bei Private Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit immer ein Ausweg, ohne sofort die Krankenkasse wechseln zu müssen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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