Viele Menschen sind alleine von Berufs wegen verpflichtet für eine private Krankenversicherung. Beamte fallen zum Beispiel in diese Berufssparte. Aufgrund des Staatsdienstes brauchen sie eine private Krankenversicherung. Beamte können sich nicht gesetzlich krankenversichern. Aufgrund dessen, dass die Beamten aber gar nicht die Möglichkeit hätten, sich gesetzlich zu versichern, gibt es für sie so genannte Beamtentarife.
Jeder Beamte hat aber auch die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Versicherung sind meist aber um ein Vielfaches höher als die einer privaten Krankenversicherung. Hier lohnt es sich meist nicht, eine private Krankenversicherung für eine gesetzliche Versicherung aufzugeben.
Jedoch hat es viele Nachteile, wenn man aus einer gesetzlichen Krankenversicherung austritt für eine private Krankenversicherung. Beamte haben genau so wie alle anderen gesetzlich Versicherten nach einem Austritt nur noch schwer die Chance wieder in eine gesetzliche Versicherung zu kommen. Dies kann unter Umständen mehr Kosten hervorbringen, also man eigentlich annimmt. Um nun in eine private Krankenversicherung Beamte aufzunehmen, bedarf es nicht dessen Einkommensnachweis. Der Beamte wird auf Herz und Nieren untersucht. Wichtig für Beamte in einer privaten Krankenversicherung sind dessen Alter, der Gesundheitszustand sowie der Grad des Beamtenstatus. So haben es nämlich die Beamtenanwärter schwerer an eine private Krankenversicherung heranzukommen.
Auch ältere Menschen, die den Beamtenstatus im hohen Alter erreicht haben, können nur gegen sehr hohe Beiträge privat krankenversichert werden. Denn die privaten Versicherungen vermuten, dass bei älteren Menschen der Bedarf an Versicherungsschutz erhöht ist.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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