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Private Krankenversicherung Beihilfe Datum: 19.05.2012 17:46:37 Uhr
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Private Krankenversicherung Beihilfe


Es gibt einie Beamte die besitzen eine private Krankenversicherung Beihilfe. Diese Beihilfe hat den Vorteil, dass die Arztkosten nicht vorab verauslagen müssen. Die Rechnungen werden direkt vom Arzt an die private Krankenversicherung Beihilfe geschickt.

Jedoch wurde diese Beihilfe abgeschafft, kann jedoch bei den älteren Beamten nicht gestrichen werden. Denn Beamte, die die private Krankenversicherung Beihilfe nicht besitzen, müssen die entstandenen Arztkosten verauslagen und sich sodann von ihrer Krankenversicherung wieder holen. Die Zahlung von der Krankenversicherung wird zwar umgehend angewiesen, jedoch muss der Betrag trotzdem beim jeweiligen Versicherungsnehmer erst einmal vorhanden sein.

Denn wer möchte schon aufgrund des leeren Kontos und dem Wissen, dass der nächste Arztbesuch erst einmal Geld kostet, auf die Behandlung verzichten. Entweder man lässt die Arztrechnung erst einmal vom jemanden anderem bezahlen und gibt es ihm sodann zurück, oder man muss einen eventuell vorhandenen Dispositionskredit in Anspruch nehmen. In jedem Fall sollte keiner, auch wenn er die private Krankenversicherung Beihilfe nicht besitzt, auf die Arztbehandlung verzichten.

Es gibt auch Arztpraxen, die Verständnis haben und erst den Zahlungseingang auf ihre Arztrechnung erwarten, sobald der Patient das Geld von der privaten Krankenversicherung erhalten hat. Dies liegt letztendlich im Ermessensspielraum des jeweiligen Arztes und sollte vor der Behandlung mit ihm und nicht nur mit der Arzthelferin abgesprochen werden.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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