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Private Krankenversicherung für Kinder Datum: 19.05.2012 17:59:02 Uhr
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Private Krankenversicherung für Kinder


Die private Krankenversicherung für Kinder stellt auch immer einen gesonderten Vertrag dar, der in keinster Abhängigkeit zur Versicherungspolice des jeweiligen Elternteils steht. Grundsätzlich kann man sich frei entscheiden, ob man auch die Kinder mit in der PKV versichern will.

Oftmals ist nur ein Elternteil privat versichert, der andere hingegen gesetzlich. Vom reinen Kostenstandpunkt ist es dann günstiger, die Kinder beim gesetzlich versicherten Partner in der Familienversicherung mit zu versichern. Denn hier wird kein zusätzlicher Beitrag für das Kind fällig. Auch muss die gesetzliche Krankenversicherung jedes Kind aufnehmen.

Bei der privaten Krankenversicherung sieht das schon wieder aus. Entscheidet man sich für die private Krankenversicherung für Kinder, so muss man auch für die Kinder einen zusätzlichen Beitrag entrichten. Dieser richtet sich nach dem Alter des Kindes, dessen Geschlecht und dem allgemeinen Gesundheitszustand.

Kinder mit schweren Erkrankungen können dabei sogar von der privaten Krankenversicherung abgelehnt werden. Die Anmeldung sollte unmittelbar nach der Geburt erfolgen, damit man auch für frühzeitige Arztbesuche entsprechend abgesichert ist. Die Beiträge für Kleinkinder und Babys unterscheiden sich dabei meist noch nicht nach dem Geschlecht.

Diese Unterteilung beginnt bei vielen privaten Versicherern erst im jugendlichen Alter von etwa 13 bis 16 Jahren. Besonders günstige Beiträge ermöglichen die Versicherer insbesondere auch für Schüler und Studenten, die noch über die Eltern versichert sind.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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