Jeder sollte sich gut überlegen seine private Krankenversicherung kündigen. Denn dies ist nicht immer vorteilhaft. Denn die monatlichen Beiträge eines Versicherungsnehmers berechnen sich nach dem Alter, dem tatsächlichen Gesundheitszustand, sowie der Berufsgruppe und bei Arbeitnehmern nach der Höhe des Gehaltes der letzten drei Jahre.
Ist man bereits einige Jahre bei einer privaten Krankenversicherung versichert, ist der Eintritt in einer anderen privaten Krankenversicherung nicht preiswerter. Es sei denn die neue private Krankenversicherung bietet so tolle Leistungen zum gleichen Monatsbeitrag, dass man eine private Krankenversicherung kündigen sollte.
In jedem Fall, sollte vor der Kündigung, das vorgelegte Angebot der privaten Krankenversicherung ganz genau begutachtet werden. Hierzu sollte der alte Versicherungsvertrag daneben gelegt werden, um die Leistungen ganz genau zu vergleichen. Denn es kommt nicht nur darauf an, dass die neue Krankenversicherungen die gleichen Leistungen übernimmt, sondern auch die gleiche Höhe der jeweiligen Leistungen.
Beispielsweise kann es sein, dass Zahnzusatzbehandlungen von beiden Versicherungen übernommen werden. Jedoch kann es sein, dass einige Behandlungen von einer der beiden privaten Krankenversicherungen eingeschränkt übernommen werden. Ist man sich nicht ganz sicher ob es Sinn macht, die alte private Krankenversicherung kündigen, sollte man sich mit einem Versicherungsberater in Verbindung setzen. Denn dieser kann innerhalb kurzer Zeit die beiden Angebote/Verträge vergleichen und die jeweiligen Vor- und Nachteile auftun.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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