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Private Versicherung Datum: 19.05.2012 18:24:39 Uhr
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Private Versicherung


Jede natürliche Person besitzt eine bestimmte Private Versicherung. Ob es eine Rechtsschutzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Autoversicherung oder private Haftpflichtversicherung ist. Hier unterscheidet man noch zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen und Zusatzversicherungen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist zum Beispiel die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Wichtige Versicherungen die jeder haben sollte, sind zum Beispiel die Unfallversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung. Einige von diesen Versicherungen leisten dann, wenn man jemand anderen einen Schaden zugefügt hat.

Die Haftpflichtversicherung leistet zum Beispiel dann, wenn man bei jemanden einen Ball aus Versehen ins Fenster schmeißt und dieses kaputt geht. Die Haftpflichtversicherung leistet jedoch nicht nur bei Sachschäden sondern auch bei Personenschäden. Dies könnte dann eintreten, wenn jemand eine andere Person anrempelt und die Person hinfällt und sich beispielsweise den Arm bricht.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann sämtliche Arzt- und Behandlungskosten.
Die Private Versicherung ist also nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch ist sie in bestimmten Lebenslagen nicht mehr weg zu denken. Jede private Versicherung prüft vor der Kostenübernahme den Schadensfall gründlich.

Egal um welche Art von private Versicherung es sich handelt, in jedem Fall muss ein Protokoll gegebenenfalls von allen beteiligten Personen ausgefüllt werden. Nach Auswertung und Überprüfung aller Aussagen, vor allem nach Überprüfung dahingehend, dass der Schadensfall nicht mutwillig herbei geführt wurde, übernimmt die Versicherung die Kosten zur Schadensregulierung.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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