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Privatkrankenversicherung Datum: 19.05.2012 18:26:03 Uhr
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Privatkrankenversicherung


Eine Privatkrankenversicherung kann von jedem selbst abgeschlossen werden. Auch Personen, die die Möglichkeit haben in eine Privatkrankenversicherung zu wechseln, können die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung beibehalten.

Jedoch ist jedem zu raten, der die Möglichkeit hat, in eine Privatkrankenversicherung zu wechseln, dies auch zu tun. Denn als Privatpatient ergeben sich viele Vorteile.

Bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise hat man die Möglichkeit auf ein Ein- oder Zweibettzimmer zu bestehen, weiterhin ist eine Chefarztbehandlung nicht ausgeschlossen.
Auch bei Terminen von Fachärzten ist es als Privatpatient einfacher diesen zu erhalten.

Meist wird man bereits beim ersten Telefonanruf gefragt, ob man Privat- oder Kassenpatient ist.
Es gibt viele Arztpraxen, die sich regelrecht auf Privatpatienten spezialisiert haben, weil sie sie hier höhere Arztkosten abrechnen können.

Es kann sogar vorkommen, dass Arztpraxen zwei Praxen an verschiedenen Standorten haben, eine für Privatpatienten und eine für Kassenpatienten.

Erfahren gerade die Kassenpatienten von diesen Unterschieden, haben sie keine sehr große Lust mehr, sich von diesem Arzt behandeln zu lassen. Denn sie fühlen sich bereits nach dieser Frage, als etwas Schlechteres oder gegebenenfalls schlechter behandelt.

Jeder sollte sich jedoch nach der Frage der Versicherungszugehörigkeit nicht einschüchtern lassen. Denn, die gesetzlich versicherten Patienten, haben genau den gleichen Anspruch auf Behandlung wir die Personen mit einer Privatkrankenversicherung.

Hier können Sie schnell & unverbindlich Ihr Angebot selbst erstellen.

*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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