Eine Privatversicherung kann in vielen Teilen des Lebens vorhanden sein. Arbeitnehmer haben beispielsweise eine gesetzliche Krankenversicherung. Es sei denn, sie verdienen ein Brutto-Jahresgehalt von mehr als 47.000,00 Euro. Jedoch muss dieses Gehalt drei Jahre hintereinander ununterbrochen verdient worden sein. Ist dies der Fall, kann sich der Arbeitnehmer das zu entschließen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln.
Die private Krankenversicherung ist somit eine Privatversicherung. Diese Art von Privatversicherung zu besitzen ist schon fast etwas Besonderes und so wird man, leider wie man sagen muss, von Ärzten und Fachärzten behandelt. Es ist allgemein bewiesen, dass man als Privatpatient bevorzugt behandelt wird. Dies wirkt sich dahingehend aus, dass man bei einem Facharzt viel schneller einen Termin bekommt und sodann im Warteraum kaum warten muss.
Oft genug kommt es zu regelrechten Tumulten in den Warteräumen mancher Arztpraxen. Denn erleben Patienten, dass sie bereits seit einer Stunde und länger darauf warten, vom Arzt aufgerufen zu werden und jemand innerhalb weniger Warteminuten zum Arzt vorgelassen wird, denken alle anderen Patienten, dass dies gerade eine typischer Fall von Privatpatient war.
Die Zeiten sind vorbei, dass man solche Vorgehensweisen verschweigt. Immer öfter machen sich die Patienten „Luft“ und beschweren sich bei der Arzthelferin. Diese gibt natürlich nicht zu, dass der soeben vorgelassene Patient wirklich ein Privatpatient war, denn offiziell gilt im Grundgesetz noch immer die Gleichberechtigung aller Menschen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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