Der Standardtarif der PKV ist ein einheitlicher Betrag bei der PKV. Er hat einen gesetzlichen Höchstbeitrag für die Versicherten. Der Versicherungsschutz ist gleichgesetzt mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Standardtarif PKV wird vor allem an die finanziell minder bemittelten Versicherten gerichtet, die sich aus sozialen Gründen einen besonders günstigen Tarif brauchen.
Von daher ist der Standardtarif auch nur an bestimmte Personengruppen. Diese Personengruppen sind vom Gesetzgeber genau festgelegt. Zu diesen Gruppen zählen vor allen Dingen ältere und kranke Menschen, die sich aus bestimmten Gegebenheiten keine herkömmliche private Krankenversicherung mehr leisten können. Dabei spielt das Alter der Person und das Einkommen eine wichtige Rolle. Auch muss die Person vor dem Antrag auf die Standardtarif PKV mindestens zehn Jahre in einer normalen privaten Krankenversicherung versichert gewesen sein.
Die Standardtarif PKV liegt in den Beiträgen nahe dem Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Er darf ferner nicht mit Zusatzversicherungen verbunden sein.
Hier gibt es nur zwei Ausnahmen. Wer in der Standardtarif PKV versichert ist, darf sich ausschließlich nur mit einer Auslandskrankenversicherung und einer Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich absichern.
Die Beiträge und somit auch die Leistungen der Standardtarif PKV sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt nicht, dass die Leistungen vollkommen übereinstimmen, aber weitgehend schon. Lediglich die Europageltung gilt beim der Standardtarif PKV uneingeschränkt im Gegensatz bei der gesetzlichen Versicherung.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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