Jeder Mensch besitzt irgendeine Versicherung. Dies ist unumgänglich. Nur Kinder unter dem 18. Lebensjahr besitzen keine direkte eigene Versicherung. Sie sind über ihre Eltern krankenversichert und sofern sie noch im Haushalt der Eltern wohnen, sind sie auch in bestimmten Bereichen mit versichert. Zum Beispiel die Hausratversicherung.
Diese Versicherung ist nicht unbedingt Personengebunden, wie die Krankenversicherung. Wird eine Versicherung für die Wohnung abgeschlossen, gibt man im Versicherungsvertrag an, um was es sich für eine Wohnung handelt, hier ist die Wohnungsgröße gemeint, und wie viele Personen mit im Haushalt leben.
Jugendliche die eine Ausbildung beginnen, schließen oft eigene Versicherungen ab. Zum Beispiel kann es sein, dass sie nicht mehr direkt mit der Unfallversicherung der Eltern versichert sind. Hier müsste in jedem Fall der Versicherungsvertrag geprüft werden. Kann man selbst keine Vereinbarung hierzu finden, hilft ein einfacher Anruf bei der Versicherung weiter.
Ebenso benötigen Jugendliche ab Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung. Hier ist es für den Heranwachsenden nicht immer einfach die richtige Versicherung zu finden. Die Eltern sollten versuchen, ihre Kinder bei dieser Art von „Behördengang“ zu unterstützen.
Denn ein Jugendlicher kann schwer einschätzen, auf welche Versicherungsleistung er Wert legen sollte und welche monatlichen Beiträge angemessen sind. Jeder muss erst lernen, welche Versicherung wirklich notwendig ist und welche nicht.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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