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Wechsel GKV PKV Datum: 19.05.2012 18:37:11 Uhr
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Wechsel GKV PKV


Der Wechsel GKV PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch will dieser Wechsel sorgsam überlegt sein. Denn der Gesetzgeber hat dem „Rückwechsel“ doch einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Damit soll verhindert werden, dass in jungen Jahren die günstigen Beiträge der PKV ausgenutzt werden, die Patienten im Alter aber wieder der GKV zur Last fallen. Einen Wechsel GKV PKV sollte man von daher besonders gut überlegen und die Vor- und Nachteile genau gegeneinander abwägen.

Grundsätzlich kann der Wechsel aber sinnvoll sein, da zum einen erhebliche Summen eingespart werden können, zum anderen eine teils deutlich bessere Behandlung bei Ärzten und im Krankenhaus gewährt werden kann. Zudem muss man beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet oder aber sich selbstständig macht.

In letzterem Fall spielt das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen hingegen keinerlei Rolle. Allerdings muss man bei der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung auch direkt die Police über die private Krankenversicherung mit einreichen. Andernfalls kommt man nicht aus der gesetzlichen Kasse heraus, denn seit einiger Zeit besteht in Deutschland die Pflicht, über eine Krankenversicherung zu verfügen.

Beim Wechsel selbst kann man dann zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Hier kommt es insbesondere darauf an, welche Leistungen man selbst für wichtig erachtet. Das heißt, wer nicht unbedingt eine Chefarztbehandlung benötigt, muss diese auch nicht in seinen Tarif mit einsetzen. So lassen sich teils doch erhebliche Beiträge einsparen.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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