Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist tatsächlich für jeden gesetzlich Versicherten ohne Weiteres möglich. Nur aus der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche Versicherung zu kommen, gestaltet sich schon wieder um ein Vielfaches schwieriger.
Auf jeden Fall bringt der gewagte Wechsel in die private Krankenversicherung für den Versicherungsnehmer einige Vorteile, die er bei der gesetzlichen Krankenversicherung nie genießen könnte. So zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer im Krankenhaus.
Das wird einem gesetzlich Versicherten wohl so schnell nicht passieren. Dann die Übernahme der Zahnersatzkosten. Auch hier reicht der Zahnersatz eines gesetzlich Versicherten meist nur bis zum Gebiss, das abends ins Wasserglas gelegt wird.
Der privat Versicherte hat auch Anspruch auf Tagegeld und Krankenhaustagegeld. Bei der gesetzlichen Versicherung bekommt man von der gesetzlichen Krankenkasse ab der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit nur noch 60 Prozent des vollen Lohnes.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung hat auch noch viele moralische Vorteile. Man springt von der schlechten Seite der Zweiklassenmedizin auf die bessere Seite auf. Und wer will nicht auch mal beim Doktor gleich ins Behandlungszimmer durchgeleitet werden, ohne das Wartezimmer zwei Stunden von Innen betrachten zu müssen? Es hat also durchaus viele Vorteile, den Wechsel in die private Krankenversicherung zu wagen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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