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Wechsel in PKV Datum: 19.05.2012 18:38:23 Uhr
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Wechsel in PKV


Für Selbständige ist der Wechsel in PKV gar kein Problem. Denn von dem Tag der Gewerbeanmeldung hat der selbständige Unternehmer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Egal ob er am Jahresende ein dickes, fettes Minus auf dem Konto schreibt, er darf den Wechsel in PKV von der gesetzlichen Krankenkasse wagen. Dies widerspricht eigentlich den Gesetzen, dass ein Angestellter erst ab einem bestimmten Jahresgehalt die Wahl hat sich privat kranken zu versichern.

Denn schließlich darf der Selbständige, der andauernd rote Zahlen schreibt schon privat krankenversichert werden, aber der Angestellte, der ein geregeltes Einkommen bis 43.000 Euro hat jährlich, der darf sich nicht privat versichern. Nun mag man feststellen, wie ungerecht die Welt doch ist.

Zumal der Angestellte ja auch noch den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent bezuschusst bekommt. Das heißt, beim Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungskosten. Ein Selbständiger, der andauernd Minus schreibt, und keinen Arbeitgeber hat, darf sich privat versichern, oder versichert sich eben freiwillig gesetzlich.

Der Wechsel in PKV ist also wirklich nicht einfach und kann von einem Angestellten nur ab einer gewissen Summe, der Beitragsbemessungsgrenze, genossen werden. Erst dann darf der Angestellte in eine private Krankenversicherung wechseln. Für einen Selbständigen ist die Frage, ob er nicht doch bei der gesetzlichen Krankenkasse besser beraten wäre, da hier die Familienangehörigen gesetzlich beitragsfrei mitversichert sind, während bei der privaten Krankenversicherung jedes einzelne Familienmitglied extra versichert sein muss.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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