Jeder, der ein bestimmtes monatliches Einkommen hat, kann den Wechsel in private Krankenversicherung wagen. Die Bemessungsgrenze ist momentan bei 43.150 Euro. So viel muss ein Arbeitnehmer, der im Angestelltenverhältnis arbeitet, verdienen, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, sich privat kranken zu versichern.
Der Wechsel in private Krankenversicherung hat also demzufolge eine grundlegende Auflage, an die sich ein Arbeitnehmer halten muss, um überhaupt in die private Krankenversicherung übertreten zu können. Bei Selbständigen ist es wieder anders. Die haben von vorne herein die Möglichkeit, sich privat kranken zu versichern. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Selbständige ein monatliches Plus oder ein fettes Minus auf dem Konto verzeichnet.
Er kann oder muss sich privat versichern. Auch die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist für einen Selbständigen eine rein private Angelegenheit. Für Selbständige mit nicht so hohem Einkommen und einer großen Familie ist allerdings eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung die beste, um nicht rech hoch in die Schulden zu kommen.
Denn eine private Krankenkasse kann für einen Selbständigen mit einer großen Familie mitunter sehr teuer werden, da hier für jedes Kind extra ein privat Versichertenbeitrag bezahlt werden muss, während die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch für freiwillig Pflichtversicherte kostenlos mitversichert sind. Ebenso muss bei der privaten Krankenversicherung für die Ehefrau oder den erwerbslosen Ehemann ein bestimmter Beitrag gezahlt werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
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