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Wechsel PKV zu GKV Datum: 19.05.2012 18:39:22 Uhr
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Wechsel PKV zu GKV


Der Wechsel PKV zu GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sobald ein Arbeitnehmer mit einer Privaten Krankenversicherung arbeitslos wird, kann er entweder seinen Versicherungsvertrag für bis zu fünf Jahren ruhend stellen oder er wechselt in eine gesetzliche Krankenkasse. Einige private Krankenkassen bieten ihren Versicherungsnehmern an, in der Versicherung zu bleiben, jedoch nur zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit werden natürlich auch nur noch die Leistungen übernommen, die eine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen werden.

Denn die Versicherungsbeiträge einer privaten Krankenkasse werden selbstverständlich von der Agentur für Arbeit nicht übernommen. Um sich hier jedoch richtig zu versichern und keine Fehler zu machen, sollte man beim ersten Termin der Agentur für Arbeit auf dieses Problem zu sprechen kommen. Der Sachbearbeiter kann ganz genau erklären, die der Wechsel von PKV zu GKV zu Stande kommt.

Weiterhin muss der Arbeitnehmer sich nunmehr eine gesetzliche Krankenversicherung suchen. Denn diese wird von der Agentur für Arbeit nicht bestimmt. Es herrscht auch für arbeitslose Personen die freie Versicherungswahl.

Jedoch können Personen die das 55. Lebensjahr erreicht haben oder mit ihren Lohn oder Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, nicht mehr eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Somit ist der Wechsel PKV zu GKV ausgeschlossen. Jedoch sollte jeder bei Problemen mit der Versicherung versuchen, das persönliche Gespräch zu finden, denn es gibt Versicherungen, die aus Kulanz handeln.

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*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt  3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)

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