Ein Wechsel von PKV zu GKV sollte genau überlegt werden. Denn jede private Krankenversicherung berechnet die Versicherungsbeiträge des Kunden nach dem Alter des Eintritts und dem tatsächlichen Gesundheitszustandes.
Ein Wechsel von PKV zu GKV und dann wieder zurück, spart alles andere als monatliche Krankenversicherungsbeträge. Ist man bereits seit vielen Jahren in einer privaten Krankenversicherung versichert und kann für kurze Zeit die Bedingungen für das Versichern einer privaten Krankenversicherung nicht mehr erfüllen, muss nicht unbedingt der Wechsel von PKV zu GKV vollzogen werden.
Viele private Krankenversicherungen bieten ihren Kunden einen Sondertarif an. Dieser beinhaltet, dass sie nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln müssen, jedoch die Konditionen einer privaten Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen können, sondern nur noch Leistungen erhalten, die den Stand einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Somit kann in der Zeit, kein Einbett- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt verlangt werden sowie bestimmte Zusatzleistungen bei Zahnbehandlungskosten. Jedoch müssen die Bedingungen für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung innerhalb weniger Jahren, wieder erfüllt werden.
Hier sollte man sich genau bei seiner privaten Krankenversicherung über die Möglichkeiten einen Wechsel von PKV zu GKV zu verhindern, erkundigen. Jedoch gibt es private Krankenversicherungen, die keine Ausnahmen machen und den sofortigen Wechsel zu gesetzlichen Krankenversicherung verlangen.
*(z.B. Mann, 20 Jahre, selbständig, jährlicher Selbstbehalt 3200 Euro, Tarif VCH3F Barmenia)
Weitere Informationslinks:
|