Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung |
Die Pferdehaftpflichtversicherung dient zur Absicherung, im Falle von Schäden, bei der Haltung von Pferden. Pferde und Hunde, sowie andere größere Haustiere, sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung des Halters versichert. Deshalb ist es für jeden Pferdehalter ratsam, eine separate Versicherung für sein Tier abzuschließen. Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt, dass der Halter von Pferden immer für den Schaden seines Pferdes haftbar gemacht wird. Unabhängig von der Schadenhöhe.
Schnell kann es zu einem Unfall kommen. Das Pferd erschreckt sich oder verursacht einen Sach- oder Personenschaden. Auch Verletzungen, die das eigene Tier einem anderen zufügt, werden von der Pferdehaftpflichtversicherung getragen.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung haftet der Halter des Pferdes für das Verhalten des Tieres. Tierpfleger können zudem mit in die Versicherung aufgenommen werden. Die Pferdehaftpflicht übernimmt die Sachschäden und Vermögensschäden, die das Pferd verursacht. Der Schaden wird von der Versicherung beglichen, die Haftungsfrage geklärt und wenn nötig werden Prozesskosten übernommen.
Eine Versicherungssumme von mindestens 2 Millionen Euro ist beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung ratsam.
Im Schadensfall sollte sofort die Versicherung benachrichtigt werden.
Damit Sie, als Tierhalter, nicht ins finanzielle Unglück fallen, sollten Sie Ihr Pferd versichern, um auch im Schadensfall ruhig weiterleben zu können. Warten Sie nicht mehr lange und holen Sie sich ein passendes Versicherungsangebot ein, denn jeden Moment kann es zu einem Unfall kommen.
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