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BAV Datum: 22.05.2012 21:09:00 Uhr
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BAV

Die Abkürzung BAV steht für „Betriebliche Altersvorsorge“. Dies ist eine bestimmte und sehr interessante Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Beamte. Denn diese wird von Arbeitgebern großer Unternehmen oder Firmen manchmal angeboten.

Die Beträge der BAV zahlt oftmals der Arbeitgeber. Jedoch kann der Arbeitnehmer darüber nachdenken, den monatlichen Beitrag mit einer eigenen zusätzlichen Zahlung zu erhöhen. Jeder der das Angebot der BAV erhält, sollte dieses annehmen. Denn es gibt nicht mehr viele Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern diese Versicherung anbieten.

Die BAV ist eine zusätzliche Altersvorsorge und wird mit Eintritt in den Ruhestand zu der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Jeder weiß bereits, dass die gesetzliche Rentenzahlung immer geringer wird. Die letzte große Änderung der Rentenzahlung lag darin, dass diese nunmehr auch versteuert werden muss.

Dies war für viele Rentner ein Schock, da so auf einmal weniger Rente zur Verfügung hatten als angenommen. Um hier nicht in die so genannte Altersarmut zu rutschen, sollte man eine zusätzliche Altersvorsorge abschließen. Erhält man vom Arbeitgeber nicht das Angebot der BAV, kann beispielsweise die Riesterrente abgeschlossen werden.

Diese Zusatzrente kann jedoch nur von Arbeitnehmern und Beamten abgeschlossen werden. Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Rente. Jeder der die Möglichkeit hat, diese abzuschließen, sollte dies ebenfalls wahrnehmen, denn wann bekommt man schon mal vom Staat etwas geschenkt.

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