Betriebliche Altersvorsorge |
Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Genau genommen haben nur Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Altersvorsorge zu wählen. Und dann auch nur, wenn der Arbeitgeber dieses anbietet. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Arbeitgeber großer Firmen oder Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern diese Altersvorsorge an. Hat ein Arbeitgeber diese Leistung erst einmal angeboten, wenn auch nur mündlich, hat er es schwer, von diesem Vorhaben wieder zurück zu treten. Es gibt bereits einschlägige Urteile von Arbeitsgerichten, in denen Arbeitgeber dazu verurteilt wurden, die Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer abzuschließen.
Die Arbeitnehmer sind aus diesem Grund vor das Arbeitsgericht gezogen, weil der Arbeitgeber diese Zusatzleistung erst versprochen hat und sodann seinen Entschluss wieder rückgängig gemacht hat. Noch schwieriger für Arbeitgeber ist es, Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge mit einem Mal einzustellen. Auch hier gab das Arbeitsgericht Arbeitnehmern recht, dass die Leistungen weiter gezahlt und vor allem rückwirkend nach gezahlt werden mussten.
Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber sehr vorsichtig mit Äußerungen während des Vorstellungsgespräches sein. Jeder Arbeitnehmer der von seinem Arbeitgeber die Möglichkeit angeboten bekommt, die betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sollte diese annehmen. Denn es gibt nicht viele zusätzliche Altersvorsorgen, die vom Versicherungsnehmer nicht selbst gezahlt werden müssen. Weiterhin kann jeder Arbeitnehmer darüber nachdenken, selbst weitere Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Fordern Sie noch Heute Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.
*Bruttojahreseinkommen |
Weitere Informationslinks:
|
|