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Betriebsrente Datum: 22.05.2012 21:16:08 Uhr
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Betriebsrente

Die Betriebsrente ist ebenfalls eine bestimmte Form der Altersvorsorge. Die Betriebsrente wird vom Arbeitgeber bezahlt. Gerade große Firmen und Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern diese Form von Altersvorsorge an. Oftmals ist diese Altersvorsorge auch im Tarifvertrag festgelegt.

Jedoch kann es sein, dass neuere Mitarbeiter eines Unternehmens einen anderen Tarifvertrag haben, als Kollegen, die bereits seit längerer Zeit im Unternehmen tätig sind. Oftmals ist es so, dass neuere Tarifverträge schlechter gestellt sind, als ältere Tarifverträge. So kann es sein, dass in einem neueren Tarifvertrag die Betriebsrente für Arbeitnehmer nicht mehr vorgesehen ist.

Jedoch kann eine bereits zugesagte oder seit mehreren Jahren gezahlte Betriebsrente vom Arbeitgeber nicht mehr gestrichen werden. Die Beiträge der Betriebsrente werden monatlich verrichtet und direkt vom Arbeitgeber an die zuständige Versicherung überwiesen.

Jeder der die Möglichkeit hat, eine Betriebsrente abzuschließen, sollte die in jedem Fall wahr nehmen. Denn die gesetzliche Rente ist oftmals bei weitem nicht so hoch, als dass sie für den Lebensabend ausreichen.

Viele Menschen schließen aus diesem Grund nicht nur eine Versicherung zur Altersvorsorge ab, sondern kaufen sich auch noch Haus oder eine Eigentumswohnung. Der Kreditvertrag ist meistens so ausgelegt, dass das Haus oder die Wohnung mit Eintritt ins Rentenalter abbezahlt ist. Auch dies ist eine Form von Altersvorsorge.

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