Startseite
Einkommensteuererklärung Private Rentenversicherung Datum: 22.05.2012 21:18:05 Uhr
Kostenlose Beratung




Einkommensteuererklärung private Rentenversicherung

Das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung private Rentenversicherung ist nicht immer einfach. Gerade dann nicht, wenn man nicht ganz sicher ist, ob die private Rentenversicherung in die Einkommensteuererklärung mit angegeben werden kann. Oft findet man in den Versicherungsunterlagen hierzu genauere Angaben.

Ist dies nicht der Fall, sollte man entweder einen Steuerberater aufsuchen oder in die Einkommensteuererklärung private Rentenversicherung angeben. Das schlimmste was passieren kann ist, dass das Finanzamt diese Position aus der Steuererklärung streicht. Befindet man sich trotzdem im Recht, sollte gegen den Steuerbescheid fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Auf jeden Steuerbescheid befindet sich auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Der Einspruch muss sodann auch begründet werden. Später überprüft das Finanzamt den Einspruch und ändert entweder den Steuerbescheid ob oder verwirft auch den Einspruch wegen Unzulässigkeit. Aufgrund dessen sollte vor Vertragszeichnung darauf geachtet werden, ob die private Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist.

Hierzu sollte entweder der Versicherungsberater direkt befragt werden oder wenn man den Vertrag ohne Versicherungsberater abschließen möchte, die Versicherung direkt kontaktiert werden. Denn gerade diese muss wahrheitsgemäße und vor allem richtige Auskünfte geben. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, sollte man diese anfangs unbedeutenden Punkte mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen und bei späteren eventuellen Problemen die Versicherung kontaktieren und auf den geschlossenen Vertrag verweisen.

Fordern Sie noch Heute Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Wunsch-Rente: € im Monat  
Vorname: Nachname:
Geburtstag: Erreichbarkeit:
Str. / Hausnr. PLZ / Wohnort:
Telefon: E-Mail:
Einkommen:* Berufsgruppe:
Ich stimme Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu. 
 
*Bruttojahreseinkommen


Weitere Informationslinks: