Startseite
Gesetzliche Rentenversicherung Datum: 22.05.2012 21:26:50 Uhr
Kostenlose Beratung




Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung muss von jedem Arbeitnehmer bezahlt werden. Der monatliche Betrag richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Der gesetzliche Renteversicherungsbetrag wird direkt vom Arbeitgeber an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger überwiesen und nicht erst an den jeweiligen Arbeitnehmer ausgezahlt.

Dies hat den Vorteil, dass der Renteversicherungsträger seinen Beiträgen nicht „hinterher rennen“ muss, sondern der Eingang der Beiträge gewährleistet wird. Das Problem bei den gesetzlichen Renteversicherungen liegt darin, dass nicht jeder Arbeitnehmer die Rentenversicherungsbeiträge für sich einzahlt und anspart, sondern die jetzigen Arbeitnehmer die Rente der jetzigen Rentner zahlen.

Das Problem ist, dass es immer weniger junge Menschen gibt, die arbeiten gehen, als Rentner. Somit wissen bereit jetzt viele Arbeitnehmer, dass es in ihrem Rentenalter höchst wahrscheinlich keine oder nur noch sehr wenig gesetzliche Rentenversicherung mehr vorhanden ist, die ausgezahlt werden kann.

Aus diesem Grund beschließen viele Arbeitnehmer eine private Rentenversicherung abzuschließen. Denn schließlich möchte man im Rentenalter die Zeit genießen und sich nicht Sorgen darüber machen müssen, ob die monatliche Rente ausreicht oder nicht. Bereits Jugendliche, die ihre Ausbildung beendet haben und einen festen Arbeitsplatz haben, sollten über eine private Rentenversicherung nachdenken.

Auch wenn sie das Gefühl haben, dass noch viele Jahre Zeit ist, bis die Rente eintritt. Doch erstens vergeht die Zeit viel zu schnell und zweitens ist es vorteilhafter, so lange wie möglich in eine private Rentenversicherung einzuzahlen.

Fordern Sie noch Heute Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Wunsch-Rente: € im Monat  
Vorname: Nachname:
Geburtstag: Erreichbarkeit:
Str. / Hausnr. PLZ / Wohnort:
Telefon: E-Mail:
Einkommen:* Berufsgruppe:
Ich stimme Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu. 
 
*Bruttojahreseinkommen


Weitere Informationslinks: