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Private Altersvorsorge steuerlich Datum: 22.05.2012 21:47:47 Uhr
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Private Altersvorsorge steuerlich

Schließt man eine private Altersvorsorge steuerlich ab, sollte man sich vorher richtig erkundigen, ob diese wirklich steuerlich geltend gemacht werden kann oder ob dies an einige Voraussetzungen geknüpft ist und vor allem ob man diese Voraussetzungen selbst erfüllt.

Vertraut man den steuerlichen Aussagen des Versicherungsberaters nicht 100 %-ig sollte man seinen Steuerberater befragen. Denn dieser kann letztendlich genau sagen, ob die ausgesuchte private Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden kann oder nicht. Hat man keinen eigenen Steuerberater und möchte einen wegen diese scheinbar lapidaren Frage nicht bezahlen, muss man versuchen auf andere Wege an die gewünschten Informationen zu kommen.

Hierzu kann oft eine Recherche im Internet weiter helfen, hierzu erhält man zu vielen „allgemeinen“ Fragen zahlreiche Antworten und Ergebnisse. Entweder man geht auf der Homepage der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder man versucht Menschen ausfindig zu machen, die diese private Altersvorsorge bereits zeichneten und genau sagen können, ob diese in der Steuererklärung angegeben werden und vor allem vom Finanzamt festgestellt werden konnte.

Denn letztendlich ist das zuständige Finanzamt die Behörde, die darüber entscheidet, was steuerlich geltend gemacht werden kann und was nicht. Auch beim Finanzamt gibt es verschiedene Stellen, bei denen man sich bezüglich des Ausfüllens der Steuererklärung erkundigen kann. Jedoch kann es sein, dass das Finanzamt keine spezifischen Fragen mehr beantwortet, weil dieses sich immer mehr auf den Standpunkt stellt, dass sie kein Steuerbüro ist.

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