private Rentenversicherung Sonderausgaben |
Bis vor wenigen Jahren konnten private Rentenversicherung Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 ist dies nicht mehr möglich. Viele wurden von dieser Gesetzesänderung so dermaßen überrascht, dass sie es anfangs gar nicht verstehen konnten oder wollten, dass die private Rentenversicherung Sonderausgaben in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden kann.
Viele Menschen empfanden dies als großen Nachteil. Denn viele schlossen eine private Rentenversicherung nicht nur aufgrund der Altersvorsorge ab, sondern auch aus steuerlichen Gründen. Derzeit gibt es noch immer einige zusätzliche Rentenversicherungen bei denen Steuern gespart werden können. Hierzu sollte man den Versicherungsberater direkt fragen. Jedoch kommen hier oftmals nur fondsgebundene Immobilienanlagen in Betracht.
Der Nachteil dieser Kapitalanlage liegt darin, dass hier das Risiko eingegangen werden muss, dass es zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals kommen kann. Möchte man eine risikolose Anlage kaufen, sollte dies ausdrücklich dem Versicherungsberater mitgeteilt werden. Viele Versicherungsberater verkaufen diese Anlage jedoch mit der Erklärung, dass diese nicht Risiko behaftet ist. Jedoch sollte man sehr vorsichtig bei der Zeichnung des Vertrages sein.
Wirbt die Kapitalgesellschaft mit den Worten: „Hohe Gewinne, Steuern sparen“ muss davon ausgegangen werden, dass die Anlage risikoreich ist. Merkt man erst nach einigen Jahren, dass die Anlage nicht den gewünschten Gewinn bringt, der ehemals versprochen wurde, ist es schwierig den Versicherungsberater wegen Falschberatung in Anspruch zu nehmen.
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*Bruttojahreseinkommen |
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