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private Rentenversicherung steuerfrei Datum: 22.05.2012 22:16:50 Uhr
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private Rentenversicherung steuerfrei

Der Auszahlungsbetrag der privaten Rentenversicherung ist steuerfrei. Das bedeutet, dass von dem vereinbarten Auszahlungsbetrag keine Leistungen an den Gesetzgeber noch abgeführt werden muss, wie es bei fast allen anderen Zahlungen ist. Ob Geldschenken, Erbe oder Gehalt.

Vor Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages sollte man dem Versicherungsberater oder die Versicherungsgesellschaft direkt auf private Rentenversicherung steuerfrei ansprechen. Kann man den Ausführungen nicht ganz Glauben schenken, sollte man vorerst von der Zeichnung des Betrages absehen und einen Steuerberater zu Rate ziehen. Denn dieser kann nach Sichtung der Vertragsunterlagen oft schnell sagen, ob die private Rentenversicherung steuerfrei ist.

Denn auch Versicherungsberater können nicht jede steuerliche Situation ihrer Kunden abschätzen und wissen es oft einfach nicht anders, als dass was in den Informationsbroschüren steht, welche sie von der Versicherungsgesellschaft bekommen. Jedoch sollte eine private Rentenversicherung nicht nur aus steuerlichen Gründen abgeschlossen werden. Denn die private Rentenversicherung soll in erster Linie eine Altersvorsorge sein.

Damit mit Eintritt in den Ruhestand wirklich eine sorgenfreies Leben beginnen kann und man sich nicht Sorgen um die finanzielle Situation machen muss. Denn die größte Angst von Menschen die kurz vor dem Ruhestand stehen, ist finanziell und vielleicht auch noch gesundheitlich von anderen Menschen oder von den Kindern abhängig zu sein. Die private Rentenversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen, die man besitzen sollte.

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